Promillerechnung      


Es gilt dabei folgender Sachzusammenhang:

Wer eine Versicherung abschließt, muss eine
bestimmte Versicherungsprämie (= Jahresprämie) bezahlen.

Diese richtet sich nach dem Wert der zu
versichernden Sache (= Versicherungssumme)
und dem Prämiensatz p‰.

Dabei gilt:
Jahresprämie = Versicherungssumme ·
p/1000

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Thema: Promillerechnung 
 
 
       

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